Unser Trinkwasser ist unser höchstes Gut. Ohne Wasser kein Leben. Genau aus diesem Grund sind die Auflagen im Hinblick auf Hygiene und Betriebssicherheit sehr hoch. Die Qualitätssicherung wird hierbei von gesetzlichen Regelungen vorgeschrieben. Für die Durchführung ist der Wasserversorger selbst verantwortlich.
Doch was steht eigentlich in diesen Vorschriften?
Die Trinkwasserverordnung (TWV) regelt die Anforderung an die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Daher hat der Wasserversorger seine Anlagen für die Wasserversorgung
- nach dem Stand der Technik zu errichten
- in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und
- eine negative Beeinflussung des Wassers zu verhindern.
Darüber hat der Wasserversorger verpflichtend genaue Aufzeichnungen zu führen. Als Leitfaden für die Dokumentation wurde durch die ÖVGW die Richtlinie W 85 über die Führung eines Betriebs- und Wartungshandbuches definiert.
Welchen Inhalt hat die Richtlinie W 85?
Grundsätzlich unterteilt sich die W 85 in drei Bereiche
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Anlagenbeschreibung und Betriebsorganisation
- Im ersten Abschnitt werden sämtliche Dokumente im Zusammenhang mit der Wasserversorgung gesammelt. Zum Beispiel: Wasserrechtliche Bescheide, sonstige Bewilligungsbescheide, Pläne, Verordnungen, privatrechtliche Vereinbarungen. Zudem werden hier die Basisdaten für alle Anlagenteile der Wasserversorgung (z.B. Quellen, Brunnen, Speicherbauwerke) erfasst und Personaldatenblätter mit den jeweiligen Aufgabenbeschreibungen, Arbeits- und Verfahrensanweisungen sowie Funktionsabläufen verschriftlicht
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Betriebsdaten
- Im zweiten Abschnitt werden die Betriebsdaten der gesamten Wasserversorgung gesammelt. Das sind Daten und Statistiken über die Wasserqualität, regelmäßig durchgeführte Kontrollen, den maximalen Wasserverbrauch pro Tag und pro Jahr, den Energieaufwand für Anlagen und Trinkwasserbereitstellung
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Überwachung und Wartung
- Im dritten Abschnitt wird die Eigenüberwachung erfasst. Alle Kontrollen müssen von dafür geeignetem Personal durchgeführt werden. Darunter fällt auch die Wartung und Instandhaltung der Versorgungsanlagen. Es werden Aufzeichnungen geführt über: Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, Schulungen des Personals, Tätigkeiten von externen Betrieben, Wartungspläne mit Kontrollintervallen und der Probenahmeplan. Mit dem Betriebsbericht sind alle Informationen 1x jährlich verpflichtend zusammenzufassen.
Zur Übersicht haben wir Ihnen diese Infografik zusammengestellt:
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Kosten ca. 87 €
Die Dokumentation der Eigenüberwachung lt. W 85 ist eine immense Aufgabe. Das hat auch unser Kunde Hainburg an der Donau mit dieser Story bestätigt.
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