Laut § 134. Abs. 1 des Wasserrechtsgesetz müssen alle „öffentliche(n) Wasserversorgungsanlagen einschließlich der Schutzgebiete … durch Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmungen“ überprüft werden – und zwar auf die Initiative und Kosten des Wasserberechtigten.
Hierbei geht es nicht um die Größe der Wasserversorgung, sondern nur darum ob sie öffentlich ist. Als öffentlich gilt alles, was über den privaten Gebrauch hinausgeht. Im Regelfall erhält der Wasserversorger eine Aufforderung von der zuständigen Wasserrechtsbehörde, den Prüfbericht für die Fremdüberwachung vorzulegen.
Ja, das funktioniert prima! Die Schüttung wird über den Zeitverlauf als Grafik dargestellt.
Ja, Hydranten sind ein Teil der W85. Unsere Kunden führen den Hydranten-Check üblicherweise über die Checkliste durch. Wenn ein Externer (z.B. die Feuerwehr, Hawle, …) die Durchflussmessung durchführt, kann man den Prüfbericht direkt als PDF beim Hydranten hochladen.
Wir stellen Ihnen sämtliche Daten in einem maschinenlesbaren Format zum Download zur Verfügung – so will es die DSGVO.
Ja! Wir legen großen Wert auf Datenschutz und Datensicherheit. Sämtliche Daten liegen in der EU und wir erfüllen alle Anforderungen der DSGVO.
Sie erhalten einmal jährlich eine Rechnung per Email.
Nein. Sie können WATERLOO Control aber 14 Tage lang völlig kostenlos testen. Keine Kreditkarte nötig. Melden Sie sich einfach über unser Formular an.
Nein! Ein WATERLOO Control Vertrag läuft 12 Monate.
Nein! Im Monatspreis ist die sämtliche Wartung und Weiterentwicklung inbegriffen. Das ist nicht nur fair, sondern hilft Ihnen Ihre Kosten klar zu planen.