Wir helfen gerne weiter. Bei Fragen zur Software wenden Sie sich an unsere Partnerabteilung unter
+43 660 30 000 83 oder via E-Mail an: partner@symvaro.com
Wir helfen gerne weiter. Bei Fragen zur Software wenden Sie sich an unsere Partnerabteilung unter
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Wenn Sie weitere Folder für das Empfehlen von WATERLOO Control benötigen, dann senden wir Ihnen gerne für einen kleinen Unkostenbeitrag welche zu.
Folder in digitaler Ausfertigung stehen natürlich jederzeit zum Download bereit.
Nein, die gibt es natürlich nicht. Sie kennen Ihre Kunden und wissen selbst, wo eine Empfehlung angebracht ist oder nicht.
Das Zertifikat berechtigt Sie grundsätzlich die Software 2 Jahre ab Erlangen der Auszeichnung zu empfehlen. Das Zertifikat wird nicht automatisch verlängert. Nach Ablauf der Zeit erfolgt eine neuerliche Auffrischung für WATERLOO Control.
Ja, es wird weitere Termine für das Zertifizierungsprogramm geben. Diese finden voraussichtlich im Herbst 2022 statt.
Wenn Sie Interesse haben, im Herbst daran teilzunehmen, dann senden Sie uns einfach eine kurze E-Mail an: partner@symvaro.com
Noch nicht, ABER wir sind aktuell dabei, den Infrastrukturtyp „Schieber“ inkl. einer sinnvollen Checkliste ins System zu integrieren. Diese Möglichkeit wird somit in Kürze verfügbar sein.
WATERLOO und WATERLOO Control sind Produkte der Symvaro GmbH. Wir sind ein Software-Unternehmen, welches seit 2015 Software ausschließlich für Wasserversorger entwickelt. Unser Hauptsitz ist in Klagenfurt am Wörthersee. Weiters haben wir einen Standort in Bayern. Die Software wird gewissenhaft und mit Liebe in Klagenfurt vor Ort durch unser großartiges Entwickler-Team umgesetzt. Sämtliche Server befinden sich übrigens in Österreich und Deutschland.
Wir wollten durch den Namen ausdrücken, dass diese Software-Lösung ausschließlich mit und für Wasserversorger entwickelt wurde, daher WATER im Namen. Der ABBA-Hit „Waterloo“ bleibt gerne im Ohr und hat uns dann den letzten Impuls zum Namen gegeben.
Unsere Website ist übrigens www.waterloo.io
Nein, derzeit nicht. Was jedoch möglich ist, ist das Hochladen von Hydranten-Prüfberichten zu den jeweiligen Hydranten. Viele unserer Kunden arbeiten mit der Feuerwehr oder Dienstleistern und wählen diese einfache Lösung.
Laut Abs. 5 des §134 (Wasserrechtsgesetz) haftet der Wasserberechtigte für Schäden die aus dem ordnungswidrigen Zustand entstanden sind, wenn er oder sie „vorsätzlich oder grobfahrlässig unrichtige Befunde verfasst“. Als Wasserversorger ist man also gut beraten, genau auf die Qualifikation eines Prüfers zu achten. Diese Qualifikation ist im §134 jedoch nur sehr vage als „Sachverständige oder geeignete Anstalten und Unternehmungen“ definiert.
Die ÖNORM B2539 bietet hier genaueres: als Prüfer berechtigt sind nur „sachverständige Personen und Unternehmungen, die über das nötige Fachwissen und Erfahrung verfügen, das für den Bau bzw. Betrieb von Wasserversorgungsanlagen entsprechender Größe und Komplexität erforderlich ist“. Die tatsächliche Überprüfung der Fremdüberwachung besteht dann zur Hälfte aus der Überprüfung der Unterlagen zur Eigenüberwachung (inkl. behördlicher Auflagen, Bewilligungsstand etc.), und zur anderen Hälfte aus der bautechnisch-hygienischen Überprüfung der Anlage vor Ort.
Das bedeutet, dass ein qualifizierter Prüfer in der Fremdüberwachung sowohl im Bereich Planung und Bau, als auch im Betrieb einer Wasserversorgungsanlage das nötige Fachwissen und Erfahrung nachweisen muss. Die Qualifikation bezieht sich dabei immer auf eine tatsächliche Person, und nicht auf ein Unternehmen insgesamt. Bei größeren Unternehmen ist es also wichtig darauf zu achten, welche Person genau zum Einsatz kommt.
In Frage kommen zum Beispiel:
Die gewissenhafte Auswahl ihres Fachprüfers ist daher enorm wichtig. So können Sie das Risiko eines Auswahlverschuldens reduzieren, und sich viel Ärger durch eventuelle Nachforderungen ersparen.