Sie sind Betreiber einer Wassergewinnungsanlage und die TrinkwEGV stellt Sie vor neue Aufgaben?
Mit waterloo Control meistern Sie diese Herausforderung.
Unsere Softwarelösung begleitet Sie Schritt für Schritt – von der Risikobewertung Ihrer Trinkwassereinzugsgebiete bis zur lückenlosen Dokumentation.
In unserem waterloo Podcast erhalten Sie verständliches Grundlagenwissen, praxisnahe Einblicke und Handlungsempfehlungen rund um die Trinkwassereinzugsgebiete Verordnung. Verschaffen Sie sich jetzt einen schnellen Überblick und finden Sie die passenden TrinkwEGV-Lösungen.
Die TrinkwEGV-Dokumentation erfordert die Sammlung und Aufbereitung großer Datenmengen. Genau dafür wurde waterloo Control entwickelt. Unsere praxiserprobte Software, die in Zusammenarbeit mit Wasserversorgern entstand, führt Sie systematisch durch den gesamten Prozess – von der Erfassung Ihrer Daten bis zur finalen Risikobewertung.
Zusätzlich begleitet unser erfahrenes Customer Success Team Sie persönlich durch das Onboarding. So wird die Erfüllung Ihrer TrinkwEGV-Pflichten einfacher und effizienter.
Kartieren Sie Ihre Wassereinzugsgebiete – egal, ob sie sich über mehrere Gemeinden oder Länder erstrecken. Zeichnen Sie die Flächen manuell ein oder importieren Sie Ihre geografischen Daten einfach via Shapefile aus Ihrem GIS-System. Die Software erstellt einen digitalen Zwilling Ihrer Trinkwassereinzugsgebiete, visualisiert Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung, Flurstücke, Schutzzonen und Ihre Anlagen (z.B. Wassergewinnungsanlagen).
Importieren Sie Schutzzonen bequem per Shapefile oder zeichnen Sie diese direkt in unserer GIS-Karte ein. Infrastrukturelemente (wie z.B. Hochbehälter, Brunnen, Hydranten, u.v.m.) können Sie anschließend direkt mit den Schutzzonen verknüpfen. Das ermöglicht Ihnen eine gezielte Verwaltung und Überwachung Ihrer sensiblen Bereiche.
Strukturieren Sie Ihre Trinkwasserschutzgebiete nach den drei Schutzzonen (Zone I, II, III). So können Sie sicherstellen, dass die spezifischen Vorschriften und Verbote jeder Zone korrekt erfasst und eingehalten werden.
Kartieren Sie jedes Flurstück und kategorisieren Sie es basierend auf seiner Nutzungsart (z.B. Landwirtschaft und Gartenbau, Forstwirtschaft oder Industrie und Gewerbe). Ordnen Sie anschließend den Grundstücken spezifische Risiken zu und nutzen Sie integrierte Checklisten, um alle Anforderungen systematisch zu prüfen.
Identifizieren und kartieren Sie gemäß TrinkwEGV alle potenziellen Gefährdungsträger in Ihrem Einzugsgebiet. Die Software hilft Ihnen dabei, kritische Bereiche wie Industrieanlagen, Verkehrswege, Deponien, landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Überflutungsgebiete schnell zu erfassen und zu visualisieren. So erkennen Sie genau, wo Handlungsbedarf bestehen könnte.
Unsere Software hilft Ihnen dabei, Gefährdungsereignisse für Ihre Wasserqualität (wie z.B. Landwirtschaftliche Düngung, Industrieunfälle oder Leckagen) präzise zu erfassen und zu bewerten. Wählen Sie einfach aus unseren praktischen Vorlagen, die Ihnen eine Liste potenzieller Risiken vorschlagen – das spart Ihnen wertvolle Zeit.
Unsere Risikomatrix ermöglicht es Ihnen, Risiken schnell und systematisch zu bewerten. Kombinieren Sie dazu einfach die Eintrittswahrscheinlichkeit (niedrig, mittel, hoch) eines Gefährdungsereignisses mit dem potenziellen Ausmaß des Schadens. So können Sie Risiken präzise priorisieren, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Nutzen Sie unsere vordefinierten Checklisten, um alle Aufgaben der Eigenüberwachung strukturiert abzuarbeiten. Unsere Vorlagen verweisen auf wichtige Dokumente und helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Zusätzlich können Sie eigene, individuelle Checklisten erstellen und so Ihren Workflow optimieren.
Mit unserer Software dokumentieren Sie nicht nur präventive Risikomanagement-Maßnahmen für den Bedarfsfall (auch Handlungsbedarfe genannt), sondern protokollieren auch alle bereits durchgeführten Handlungen. So sind Sie jederzeit auf Notfälle vorbereitet und können Ihre Compliance lückenlos nachweisen.
Kartieren Sie alle Probeentnahmestellen und überwachen Sie die Rohwasserqualität systematisch. Unsere digitalen Checklisten helfen Ihnen, bei Routineprüfungen alle Untersuchungsergebnisse direkt vor Ort zu erfassen. So erkennen Sie Gefahren frühzeitig und können mit den richtigen Maßnahmen aktiv auf die Wasserqualität einwirken.
Laden Sie entscheidende Dokumente (wie z.B. hydrogeologische Gutachten oder Unterlagen zu Neubildungs-/Abflussprozessen) in unserer zentralen Dokumentenablage hoch. So können Sie alle Informationen übersichtlich an einem Ort sammeln, bei Bedarf jederzeit abrufen und mit nur einem Klick gesammelt exportieren.
Fügen Sie Fotos und Grafiken zu Ihren Infrastrukturelementen hinzu, um den Standort, den Aufbau und die Zugänglichkeit visuell zu dokumentieren. Das sorgt für eine klare und verständliche Datenbasis für alle Beteiligten.
Wählen Sie aus unseren vorgefertigten Vorlagen die passenden Gefährdungen (z.B. mikrobielle Verunreinigung), Gefährdungsträger (z.B. Industrie), Auslöser (z.B. Leck) und Auswirkungen (z.B. akute Gesundheitsgefahr) aus. Erstellen Sie bei Bedarf auch eigene Auswahlmöglichkeiten. So wird die Risikobewertung nicht nur genauer, sondern Sie sparen auch wertvolle Zeit.
Mit waterloo Control können Sie bereits jetzt Berichte zur Eigenüberwachung Ihrer Infrastruktur einfach als PDF exportieren oder direkt mit den Behörden teilen. Wir entwickeln die Berichtsfunktion kontinuierlich weiter, um alle zukünftigen Anforderungen der TrinkwEGV zu erfüllen.





Ein Einzugsgebiet ist das gesamte Gebiet, aus dem das Grundwasser (z.B. Quellen) oder Oberflächenwasser (z.B. Flüsse, Seen, etc.) zur Wasserfassung gelangt. Es ist der Bereich, der die Trinkwasserqualität direkt beeinflusst.
Das Einzugsgebiet ist hydrologisch definiert und kann sich über mehrere Gemeinden oder sogar Bundesländer erstrecken. Seine genaue Abgrenzung ist von entscheidender Bedeutung, da der Betreiber einer Wassergewinnungsanlage das Einzugsgebiet bewerten, potenzielle Gefahren analysieren und ein Risikomanagement durchführen muss.
Ziel ist es, das Trinkwasser an der Quelle zu schützen und die Notwendigkeit einer aufwendigen Aufbereitung zu minimieren.
Die TrinkwEGV verlangt von den Betreibern von Wassergewinnungsanlagen, eine Gefährdungsanalyse durchzuführen, bei der systematisch Gefährdungsereignisse und die daraus resultierenden Gefährdungen identifiziert werden. Der Betreiber muss bewerten, wie wahrscheinlich ein Gefährdungsereignis eintritt (Eintrittswahrscheinlichkeit) und wie schwer die daraus resultierende Gefährdung ist (Schadensausmaß). Aus diesen beiden Faktoren ergibt sich das Risiko, das es dann durch gezielte Maßnahmen zu beherrschen gilt.
Gemäß der TrinkwEGV werden die Begriffe „Gefährdung“ und „Gefährdungsereignis“ klar voneinander unterschieden, um eine systematische Risikobewertung zu ermöglichen.
Beispiele für Gefährdungen können sein:
Chemische Gefährdung
Pestizide, Nitrate aus der Landwirtschaft, Rückstände von Arzneimitteln, Industriechemikalien (z. B. PFAS).
Biologische Gefährdung
Pathogene Mikroorganismen wie E. coli, Salmonellen oder Viren, die aus Kläranlagen oder landwirtschaftlichen Flächen ins Grundwasser gelangen können.
Physikalische Gefährdung
Erhöhte Trübung durch Erosion oder Baumaßnahmen, die die Wirksamkeit der Desinfektion beeinträchtigt.
Radiologische Gefährdung
Radon oder Uran, die natürlich im Gestein vorkommen können und ins Wasser übergehen.
Ein Gefährdungsereignis ist gemäß § 2 Nr. 3 TrinkwEGV ein Ereignis, das die Gefährdungen von Wasser für die Trinkwassergewinnung herbeiführt. Es ist also der Auslöser oder die Ursache, die zu einer Gefährdung führen kann. Beispiele für Gefährdungsereignisse können sein:
Das Ausbringen von Gülle oder Dünger auf Feldern, das bei Starkregen zu einem Eintrag von Nitrat und Bakterien in den Boden und das Grundwasser führen kann.
Eine Leckage aus einem Chemikalienlager oder einer Industrieanlage, die Schadstoffe freisetzt, die in das Einzugsgebiet sickern.
Ein Tanklasterunfall auf einer Straße innerhalb des Einzugsgebiets, bei dem Benzin oder andere Chemikalien in den Boden und damit ins Grundwasser gelangen.
Ein Hochwasser, das Abwasser und Verunreinigungen aus überfluteten Kläranlagen in Oberflächengewässer spült.
Trinkwasserschutzgebiete werden typischerweise in drei Schutzzonen unterteilt, die entsprechend Ihrer natürlichen Schutzwirkung bemessen werden. Diese Schutzwirkung resultiert aus den örtlichen hydrologischen, bodenkundlichen, geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten (z.B. Rückhalt, Abbau oder Verdünnung von Schadstoffen).
Schutzzone I
Zone I (Fassungsbereich) soll die Wassergewinnungsanlage (z.B. Brunnen, Quellfassungen, Speicherbecken) und ihre unmittelbare Umgebung vor jeglichen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen schützen.
Schutzzone II
Zone II (Engere Schutzzone) wird in der Regel so definiert, dass das Grundwasser mindestens 50 Tage braucht, um die Fassungsanlage (z. B. den Brunnen) zu erreichen. In dieser Zeit sollen Verunreinigungen (z.B. Keime) und Beeinträchtigungen auf natürliche Weise abgebaut werden.
Schutzzone III
Zone III (Weitere Schutzzone) soll vor weitreichenden Verunreinigungen, insbesondere durch nicht oder nur schwer abbaubare Stoffe schützen. Sie umfasst in der Regel das gesamte unterirdische Einzugsgebiet zwischen der Grundwasserfassung und der Einzugsgebietsgrenze, soweit nicht von Zone I oder II abgedeckt.
Die konkrete Definition und die rechtlichen Regelungen für die drei Schutzzonen sind in den Wassergesetzen der einzelnen Bundesländer sowie in den dazugehörigen Schutzgebietsverordnungen festgelegt. Jedes Bundesland hat seine eigenen detaillierten Vorschriften für die Zonierung, die sich in den genauen Abstandsregelungen und Verboten unterscheiden können.
Die Umsetzung des Risikomanagements gemäß TrinkwEGV (Trinkwassereinzugsgebiete Verordnung) ist schrittweise umzusetzen und ist an klare Termine gebunden:
Bis zum 12. Mai 2027 haben die zuständigen Behörden in Deutschland folgende Aufgaben zu erfüllen:
Prüfung der Risikobewertung: Sie müssen die von den Betreibern von Wassergewinnungsanlagen vorgelegten Dokumentationen zur Risikobewertung der Trinkwassereinzugsgebiete prüfen.
Festlegung von Risikomanagementmaßnahmen: Auf Grundlage dieser Prüfung legen die zuständigen Behörden in Deutschland erstmals Risikomanagementmaßnahmen mit einer angemessenen Umsetzungsfrist fest.
Anpassung des Untersuchungsprogramms: Die Behörden überprüfen und passen gegebenenfalls das Untersuchungsprogramm an.
Berichterstattung: Die Prüfungsergebnisse und festgelegten Maßnahmen werden an die zuständige Bundesbehörde weitergeleitet und sind Grundlage für die Berichterstattung an die EU-Kommission (die EU-weite Berichterstattung ist bis zum 12. Juli 2027 vorgesehen).
Bis zum 12. Januar 2029 müssen die meisten Betreiber von Wasserversorgungsanlagen gemäß der Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) ein vollständiges Risikomanagement für ihr Versorgungssystem implementieren.
Für kleinere Betreiber gibt es eine längere Frist. Diese müssen das Risikomanagement erst bis zum 12. Januar 2033 umsetzen. Diese Ausnahmeregelung soll kleineren Versorgern, die oft über weniger Ressourcen verfügen, mehr Zeit für die Implementierung geben.
Nachdem Sie als Betreiber von Wassergewinnungsanlagen Ihre erste Risikobewertung bis zum 12. November 2025 erstellt und übermittelt haben, müssen Sie die gesamte Dokumentation zum 12. Juli 2030 erstmals aktualisieren. Diese Frist dient dazu, sicherzustellen, dass die bewerteten Risiken weiterhin aktuell sind und alle Veränderungen im Trinkwassereinzugsgebiet berücksichtigt werden.
Die TrinkwEGV schreibt eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Risikomanagements vor, um den dauerhaften Schutz der Wasserqualität zu gewährleisten. Der Startschuss für diese regelmäßigen Aktualisierungen fällt im Jahr 2030.
Alles, was Sie über die TrinkwEGV (Trinkwassereinzugsgebiete Verordnung) wissen müssen, auf einen Blick. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Der Geltungsbereich der Trinkwassereinzugsgebiete Verordnung wird konkret in § 3 TrinkwEGV geregelt und richtet sich in erster Linie an Betreiber von Wassergewinnungsanlagen. Konkret gilt die Verordnung für diejenigen Betreiber, die:
Diese Regelung betrifft also Wasserversorger, Kommunen und andere Betriebe oder Organisationen, die in einem bestimmten Umfang Wasser zur Trinkwassergewinnung aus Brunnen, Quellen oder Oberflächengewässern entnehmen. Sie sind nach der TrinkwEGV dazu verpflichtet, das Einzugsgebiet ihrer Entnahmestelle zu bewerten, Gefährdungen und Risiken zu analysieren und ein entsprechendes Risikomanagement zu dokumentieren und umzusetzen.
Gemäß der TrinkwEGV (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung) hat der Betreiber einer Wassergewinnungsanlage eine zentrale Rolle beim Schutz des Trinkwassers. Seine Hauptaufgaben umfassen:
Bestandteile einer umfassenden Risikobewertung durch den Betreiber sind:
Die Nichteinhaltung der TrinkwEGV (Trinkwassereinzugsgebiete Verordnung) kann für Betreiber von Wassergewinnungsanlagen ernste Konsequenzen haben.
Die TrinkwEGV selbst listet keine spezifischen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auf. Allerdings ist die TrinkwEGV eine Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie und dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor Verunreinigungen des Wassers. Die eng verwandte und ebenfalls auf der EU-Trinkwasserrichtlinie basierende Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) enthält explizit Abschnitte zu Straftaten (§ 71) und Ordnungswidrigkeiten (§ 72).
Da die TrinkwEGV die Bewertung der Einzugsgebiete als Grundlage für das Risikomanagement des Betreibers nach TrinkwV vorsieht, sind Verstöße gegen die Pflichten der TrinkwEGV im Kontext der gesamten Trinkwasserversorgung relevant.
Bei Verstößen können sowohl Bußgelder, Betriebseinschränkungen oder Verwaltungsstrafen drohen – je nach Bundesland.
Neben den rechtlichen Konsequenzen kann eine Nichteinhaltung der Pflichten, die zu Qualitätsproblemen führt, zwangsläufig zu einem erheblichen Reputationsschaden und Vertrauensverlust bei den Verbrauchern führen.
Bei gesundheitlichen Schäden durch verunreinigtes Trinkwasser könnten zudem zivilrechtliche Haftungsansprüche von betroffenen Personen folgen.
In Österreich wird die Qualität von Trinkwasser und die Sicherheit der Versorgung hauptsächlich durch die Trinkwasserverordnung (TWV) geregelt, die ebenfalls die EU-Vorgaben umsetzt. Sie legt die Anforderungen an die Wasserqualität fest und regelt die Pflichten der Wasserversorger.
Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt (BGBl. II) verankert.
Wir bei SYMVARO glauben an umfassende Lösungen für Wasserversorger. Deshalb sind folgende waterloo Leistungen in allen Softwarepaketen enthalten. So stellen wir sicher, dass Sie von Anfang an optimal ausgestattet sind und Ihre Wasserversorgung effizient und digital managen können.
Wartung und Updates
Alle waterloo Softwarelösungen werden laufend aktualisiert und basierend auf dem Feedback unserer Kunden aus der Wasserwirtschaft funktional weiterentwickelt.
Professioneller Support
Unsere erfahrenen Produktberater unterstützen Sie während der Support-Zeiten optimal bei der Nutzung Ihrer waterloo Software.
Beliebig viele Nutzer
Ihr gesamtes Team – von der Verwaltung bis zum Außendienst – kann gleichzeitig und uneingeschränkt mit der Software arbeiten.
Synchronisation in Echtzeit
Unsere Echtzeit-Synchronisation sorgt dafür, dass alle Informationen sofort aktualisiert und für jedes Teammitglied verfügbar sind. So arbeiten Sie stets mit den aktuellsten Daten.
Flexible Datenexporte
Profitieren Sie von umfassenden Exportmöglichkeiten in gängigen Standardformaten. Das bedeutet, Sie können Ihre Daten jederzeit problemlos in andere Systeme importieren.
High End Sicherheit
Wir gewährleisten eine sichere Datenübertragung, die vollständig im Einklang mit allen relevanten Datenschutzgesetzen steht. Ihre sensiblen Informationen sind jederzeit geschützt.
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